Insbesondere vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 9 BGG) möchten wir zwischen den beiden Sprach- und Kulturgemeinschaften der hörgeschädigten (gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten sowie CI-Trägern) und hörenden Menschen durch unsere Tätigkeit Brücken schlagen. Dadurch möchten wir bestehende Kommunikationsbarrieren abbauen, gleichberechtigte Teilhabe fördern sowie Begegnungen und Verständigungen auf Augenhöhe in folgenden Arbeitssprachen und Einsatzbereichen ermöglichen:

 

Einsatzbereiche

 

• Ämter und Behörden
• Arbeitsleben
• Aus- und Weiterbildung
• Erziehung und Bildung
• Gesundheitswesen
• Kirchliche Veranstaltungen
• Kunst & Kultur
• Rechtsberatungen
• Rundfunk & Fernsehen / Film
• Trauungen & Hochzeitsfeiern
• weitere Einsatzbereiche auf Anfrage

Sprachen und Dolmetschtechniken

 

Dolmetschen zwischen:
- Deutsche Laut-/Schriftsprache
- Deutsche Gebärdensprache
- Lautsprachbegleitende Gebärden

 

Dolmetschtechniken:
- simultan
- konsekutiv
- Vom-Blatt-Übersetzen


 

Unser Service: Gerne übernehmen wir die Organisation eines Dolmetscheinsatzes für Ihre Veranstaltung - ob es eine Tagung, Schulung oder eine Bildungsmaßnahme ist -  und stehen selbstverständlich auch bei der Planung für Einsätze in den oben genannten Bereichen zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns Kontakt auf !